RA Markus Rebl, Dipl.-Jur. Univ.

Gewerblicher Rechtsschutz, Baurecht, Architektenrecht und Sozialrecht

  • 1977 geboren in Schwandorf, Bayern
  • Gymnasialzeit und Abitur in Schwandorf, Bayern
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, Bayern
  • Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in Regensburg, Bayern
  • Volljurist in der öffentlichen Verwaltung und der Industrie von 2006 bis 2008
  • Rechtsanwalt in Regensburg, Bayern seit 2009, tätig bei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte seit 2009

Rechtsgebiete & Fachanwaltschaft

Der Vorstände der Rechtsanwaltskammern Nürnberg bzw. München haben Herrn Rechtsanwalt Markus Rebl die Befugnis verliehen, die Bezeichnungen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz und im Bau- und Architektenrecht nachgewiesen wurden.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere das geistige Eigentum bzw. das Immaterialgüterrecht, das Markenrecht, das Kennzeichenrecht, das Wettbewerbsrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Patentrecht sowie Theorie und Praxis gewerblich-rechtschutzrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Zum Bau- und Architektenrecht gehören insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Kauf-, Bau-, Werk-, Architekten- und Ingenieurverträgen, die Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme von Bauwerken, die Vergütung und Haftung der Architekten und Ingenieure bei Nachtragsforderungen sowie bei der Bauzeitverzögerung, die Durchsetzung bauvertraglicher Rechte (z. B. Mangelfreiheit, Eigentumsverschaffung, Werklohn/Einbehalt, Sicherheiten, etc.) sowohl im Rahmen des BGB als auch der VOB/B und Theorie und Praxis bau- und architektenrechtlicher Mandatsbearbeitung.

Weiterhin ist Herr Rechtsanwalt Markus Rebl schwerpunktmäßig im Internet- und Multimediarecht tätig. Im Zusammenhang mit gewerblichem Rechtsschutz gehören dazu insbesondere:

  • die Prüfung und Gestaltung urheberrechtlicher Verträge (z. B. Verträge unter Miturhebern und Urhebern verbundener Werke, Arbeitnehmerurheberrechte usw.),
  • die Überprüfung des urheberrechtlichen Schutzbestandes (Werkcharakter, Lizenzrechte, Schöpfungshöhe, zeitliche Priorität, Inhalt und Reichweite des Urheberrechts usw.),
  • die vorgerichtliche Inanspruchnahme von Rechtsverletzern (Abmahnung), Erwirkung und Verhandlung außergerichtlicher Unterlassungserklärungen sowie Abwehr von Abmahnungen,
  • die gerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) und im ordentlichen Verfahren (Hauptsacheklage),
  • die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und Lizenzgebühren (Schadensersatz) gegen Verletzer von Urheberrechten,
  • die Überprüfung von Internet-Auftritten auf urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verstöße und
  • das E-Commerce und Internet-Vertragsrecht, Online-Auktionen, Werbung sowie Haftung im Internet und das Domainrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Markus Rebl, ehemals bei der Agentur für Arbeit beschäftigt, liegt im Sozialrecht, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Rentenrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Arbeitslosenrecht
  • Behindertenrecht

Herr Rechtsanwalt Markus Rebl ist bundesweit vertretungsberechtigt, unter anderem vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.

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