Zum Sorgerecht gehören alle wesentlichen Entscheidungen für ein minderjähriges Kind. Dazu zählen unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt, die medizinische Versorgung, die schulische Entwicklung und die Verwaltung des Kindesvermögens. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge.
Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Sorge grundsätzlich bestehen. Im Alltag entstehen jedoch häufig Konflikte: Darf ein Elternteil mit dem Kind umziehen? Wer entscheidet über einen Schulwechsel oder eine medizinische Behandlung? Wo soll das Kind überwiegend leben? Und was kann getan werden, wenn notwendige Entscheidungen dauerhaft blockiert werden?
Als Anwälte für Sorgerecht in Regensburg prüfen wir, welche Entscheidungen kurzfristig getroffen werden müssen und ob eine außergerichtliche Vereinbarung möglich ist. Reicht eine Einigung nicht aus, beraten wir zur Übertragung einzelner Entscheidungsbefugnisse oder zur Beantragung der alleinigen Sorge.
Welche Lösung rechtlich möglich und für die Familie sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Deshalb beginnen wir nicht mit einem Standardverfahren, sondern mit einer sorgfältigen Prüfung der bisherigen Betreuung, der aktuellen Konflikte und der Bedürfnisse des Kindes.
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Thomas A. FoxTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google![]()
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Karlheinz SchwarzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.Gepostet auf Google![]()
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Bernhard DimmelmeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Anesto WünscheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Die Kosten einer Beratung zum Sorgerecht hängen davon ab, welche Unterstützung benötigt wird. Eine erste rechtliche Einschätzung verursacht andere Kosten als eine umfassende außergerichtliche Vertretung oder ein Verfahren vor dem Familiengericht.
Vor der Mandatserteilung erläutern wir, wie die Vergütung berechnet wird und welche nächsten Schritte voraussichtlich erforderlich sind. Bei einer gerichtlichen Vertretung richten sich die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert.
Familienrechtliche Angelegenheiten sind in vielen Rechtsschutzverträgen nur eingeschränkt versichert. Ob lediglich eine Erstberatung oder auch weitere Leistungen übernommen werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Deshalb sollte die Deckung im konkreten Fall geprüft werden.
Ein Verfahren vor dem Familiengericht wird dann relevant, wenn die Eltern keine einvernehmliche Regelung über das Sorgerecht oder den Umgang der Kinder treffen können oder wenn eine der Elternteile allein über wesentliche Entscheidungen bestimmen möchte. Häufige Auslöser sind Trennungskonflikte, Umzüge oder starke Meinungsverschiedenheiten über medizinische oder schulische Entscheidungen.
In vielen Fällen prüfen wir zunächst, ob eine außergerichtliche Regelung möglich ist, weil das für Kinder weniger belastend ist und schneller zu verbindlichen Ergebnissen führt.
Das hängt von der Dringlichkeit und der Kooperationsbereitschaft beider Seiten ab. Für akute Fragen der täglichen Betreuung lassen sich oft kurzfristige Vereinbarungen oder einstweilige Anordnungen treffen. In dringenden Fällen besprechen wir schnell die Möglichkeiten für eine einstweilige Regelung und bereiten die nötigen Anträge vor.
Lokale Anwesenheit und Erfahrung mit den örtlichen Behörden helfen, die Abläufe zu beschleunigen.
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom individuellen Vertrag ab und davon, ob der konkrete Fall von der Versicherung gedeckt ist. Wir prüfen Versicherungsbedingungen frühzeitig und stellen fest, ob ein Anspruch besteht oder welche Teile der Kosten gedeckt werden.
Bei Bedarf nutzen wir unsere etablierten Kontakte zu großen Rechtsschutzversicherern, um die Klärung zu beschleunigen.
Die Kosten variieren je nach Aufwand, ob ein einstweiliger Rechtsschutz notwendig ist oder ob ein längeres gerichtliches Verfahren folgt. Vor Beginn der Betreuung besprechen wir die zu erwartenden Kosten, mögliche Alternativen und die Frage, ob eine Versicherung einen Teil übernimmt.
Transparenz ist uns wichtig: Sie erhalten eine Übersicht über die relevanten Gebührenpositionen und mögliche zusätzliche Auslagen.
Bringen Sie möglichst alle relevanten Informationen mit: Geburtsurkunden der Kinder, bisherigen Vereinbarungen, Schriftverkehr mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt sowie vorhandene Gerichtsbeschlüsse. Notieren Sie außerdem die konkreten Fragen und Ziele, die Sie haben.
Wir nutzen diesen ersten Termin, um die Lage zu strukturieren und die nächsten Schritte klar zu benennen.