Wenn die Ehe auseinanderfällt, herrscht oft Ungewissheit: Wer bleibt in der Wohnung? Wie sind Unterhaltsansprüche zu regeln? Wie wird das gemeinsame Haus verteilt? Unsere Arbeit beginnt damit, diese Fragen konkret und sachlich zu ordnen.
Wir legen Wert auf klare Verantwortlichkeiten: Jeder Fall wird bei uns von der Person bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Themenfeld beschäftigt. Das bedeutet: Familienrechtliche Fragen betreut ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt, der den Fall kennt und die relevanten Schritte einschätzt.
Transparenz ist uns wichtig. Schon im ersten Gespräch besprechen wir, welche Schritte zweckmäßig sind, wie die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden und welche Kosten voraussichtlich anfallen. Entscheidungen über gerichtliche Schritte treffen wir nur nach ausführlicher Abwägung zusammen mit Ihnen.
Wir arbeiten lokal in Regensburg und den umliegenden Landkreisen. Das erleichtert Besprechungen vor Ort und beschleunigt den Informationsaustausch, wenn es um Wohnungs- oder Immobiliensituationen geht.
AUSGEZEICHNET
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Thomas A. FoxTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google![]()
Vincent VegaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.Gepostet auf Google![]()
Karlheinz SchwarzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.Gepostet auf Google![]()
Thomas Z.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Bernhard DimmelmeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!Gepostet auf Google![]()
Anesto WünscheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen DankVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Viele Mandanten fragen früh nach dem Anwaltshonorar und der Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung. Wir beantworten diese Fragen offen: Zunächst klären wir, welche Verfahrensschritte möglich sind und welche davon voraussichtlich nötig werden. Daraus lässt sich der Honorarrahmen ableiten.
Praktisch für Sie: Wir prüfen Ihre Rechtsschutzdeckung und klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Mit den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland bestehen bei uns besondere Kooperationsvereinbarungen; das vereinfacht die Abwicklung im Fall einer Kostenübernahme.
Unsere Kanzlei ist seit 2011 nach DIN EN ISO 9001:2015 für anwaltliche Dienstleistung zertifiziert. Das bedeutet: strukturierte Arbeitsabläufe, dokumentierte Qualitätsstandards und eine verlässliche Fallbearbeitung – auch bei nachfolgenden Vollstreckungsfragen.
Erstkontakt: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E‑Mail. Im Erstgespräch klären wir die Dringlichkeit (z. B. Wohnungsfrage), welche Unterlagen nötig sind und welche kurzfristigen Maßnahmen sinnvoll sein könnten.
Sicherung: Sichern Sie wichtige Unterlagen (Mietvertrag, Kontoauszüge, Besitznachweise, Kinderunterlagen). Oft lassen sich mit wenigen Schritten erste praktische Probleme lösen.
Kostenklärung: Die Höhe des Anwalts- und Gerichtshonorars richtet sich nach dem konkreten Verfahren. Wir erläutern Ihnen früh, welche Optionen (einvernehmliche Regelung, gerichtliche Geltendmachung) welche Kosten voraussichtlich bedeuten.
Rechtsschutzversicherung: Wir prüfen Ihre Deckung und klären die Übernahme mit der Versicherung. Bei bestehenden Policen und passenden Leistungen können diese die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernehmen.
Die Wohnregelung ist häufig ein zentraler Streitpunkt. Mögliche Lösungen sind: eine Überlassung an einen Ehegatten, Verkauf mit Teilung des Erlöses oder eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung bis zur Scheidung.
Wichtig ist, ob Belastungen wie Hypotheken bestehen und welche steuerlichen oder vertragsrechtlichen Folgen ein Verkauf hat. Wir prüfen die Optionen und begleiten die Umsetzung, etwa auch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen.
Das hängt vom Einvernehmen und den konkreten Umständen ab. In vielen Fällen ist ein einvernehmliches Scheidungsverfahren nach einer Trennungszeit von etwa einem Jahr möglich; streitige Fälle können deutlich länger dauern.
Wir besprechen gerne frühzeitig, welche Schritte den Zeitrahmen beeinflussen und wie sich ein Verfahren beschleunigen lässt, ohne wichtige Rechte zu gefährden.
Ja. Unterhaltsansprüche (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt), Sorge- und Umgangsregelungen sowie Vermögensausgleich sind Bestandteil einer umfassenden Scheidungsberatung.
Wir berechnen Unterhaltsansprüche, klären Betreuungslösungen und vertreten Ihre Interessen bei Einigungen oder in gerichtlichen Verfahren. Nach Abschluss sorgen wir auch für die Durchsetzung zugesprochener Zahlungen.