Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch gegen den Erben, wenn nahe Angehörige durch ein Testament oder Erbverzicht von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. In der Praxis geht es häufig darum, den Wert des Nachlasses zu ermitteln und daraus den Pflichtteil zu berechnen.
Grundprinzip der Berechnung:
Bei der praktischen Berechnung können Besonderheiten auftreten: Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten vorgenommen hat, können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden; Grundbesitz, Betriebsvermögen und Versicherungsansprüche müssen marktgerecht bewertet werden. Wir helfen dabei, den Nachlasswert belastbar zu ermitteln und die einzelnen Positionen sachgerecht zu berücksichtigen.
Wann lohnt eine genaue Berechnung? Eine belastbare Pflichtteilberechnung ist wichtig, wenn Ansprüche geltend gemacht, Zahlungspflichten verhandelt oder gerichtliche Schritte vorbereitet werden sollen. Schon kleine Bewertungsunterschiede bei Immobilien oder bei Betriebsvermögen können den Pflichtteilsanspruch deutlich verändern.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 23 Bewertungen
Gepostet auf Google![]()
Thomas A. FoxTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google![]()
Vincent VegaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.Gepostet auf Google![]()
Karlheinz SchwarzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.Gepostet auf Google![]()
Thomas Z.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Bernhard DimmelmeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!Gepostet auf Google![]()
Anesto WünscheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen DankVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Häufige Fragen drehen sich nicht nur um die rechtliche Grundlage, sondern auch um die Kosten: Wer trägt die Gutachterkosten? Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Beratung? Wir klären diese Punkte offen.
Unsere Praxis:
In vielen Fällen lässt sich ein Anspruch außergerichtlich regeln. Wo das nicht gelingt, sind wir vorbereitet, Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen und auch Vollstreckungsschritte zu begleiten.
Zur Berechnung müssen wir den Netto-Nachlasswert feststellen, den gesetzlichen Erbteil ermitteln und davon die Hälfte bilden. In einfachen Fällen liefern wir eine schnelle Schätzung; bei Immobilien, Betriebsvermögen oder größeren Schenkungen ist eine detaillierte Wertermittlung nötig. Wir erstellen auf Wunsch eine schriftliche Berechnung mit nachvollziehbaren Positionen.
Grundsätzlich nahestehende Angehörige, etwa Kinder und Ehegatten, können Pflichtteilsansprüche haben, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von der persönlichen Beziehung zum Erblasser und der konkreten Erbfolge ab. Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung im Einzelfall.
Schenkungen können bei der Ermittlung des Nachlasswertes berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden frühere Schenkungen bei der Pflichtteilsberechnung einbezogen, insbesondere wenn sie das Vermögen des Erblassers erheblich vermindert haben. Wir prüfen die relevanten Schenkungen und erläutern mögliche Ergänzungsansprüche.
Fristen sollten früh geprüft. Es gibt gesetzliche Verjährungs- und Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Deshalb ist es ratsam, Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen, damit notwendige Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.
Immobilien erfordern eine belastbare Wertfeststellung. Wir arbeiten mit Gutachtern und Notaren zusammen, prüfen Grundbuchauszüge, mögliche Belastungen und das tatsächliche Verwertungsrisiko. Auf dieser Grundlage berechnen wir den Anteil am Nachlass und verhandeln mit den Erben oder vertreten Ihre Ansprüche gerichtlich.