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Treutler Rechtsanwälte

Aufhebungsvertrag und Abfindung – sichere Entscheidungen treffen

Wir klären, worauf es bei Verhandlungen über Aufhebungsvertrag und Abfindung ankommt und begleiten Sie sachlich und transparent aus Regensburg heraus.

Was ein Aufhebungsvertrag bedeutet - und welche Fragen sich stellen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. In der Praxis verbinden Arbeitgeber das Angebot oft mit einer Abfindung. Die Formulierung des Vertrags, die Folgefragen zu Arbeitslosengeld, Zeugnis und eventuell laufenden Kündigungsfristen entscheiden darüber, ob das Angebot für Sie wirklich vorteilhaft ist.

Worauf wir besonders achten:

  • Klare Regelungen zum Beendigungszeitpunkt und zu Freistellungen
  • Vereinbarungen zu Abfindungshöhe, Zahlungszeitpunkt und steuerlicher Behandlung
  • Folgen für Arbeitslosengeld und Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit
  • Schriftliche Festlegungen zu Zeugnistext, Wettbewerbsverboten und Rückforderungen

Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit Ihnen zusammen: Zuerst prüfen wir das Angebot sachlich, benennen Risiken und mögliche Alternativen und schlagen konkrete Formulierungen vor, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

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Unser Ablauf bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsangeboten

Kurz, strukturiert und transparent: so führen wir die Prüfung und Verhandlung durch, ohne unnötige Schritte.

Erstgespräch und Dokumentenprüfung

Im ersten Telefonat oder in der Kanzlei in Regensburg besprechen wir Ihre Situation und sichten den Aufhebungsvertrag sowie relevante Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und letzte Gehaltsabrechnungen.

Rechtliche Bewertung und Strategie

Wir erläutern die rechtlichen Konsequenzen, etwa zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und zu Rückzahlungsklauseln, und schlagen eine Verhandlungsstrategie vor, die Ihre finanziellen und zeitlichen Prioritäten berücksichtigt.

Verhandlung und Abschlussprüfung

Auf Wunsch führen wir die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder prüfen final den Vertragstext, bevor Sie unterschreiben. Auch Zahlungsmodalitäten und mögliche Sicherheiten klären wir verbindlich.
Group of professionals standing together on office balcony

Lokal für Sie da - Stadt und Landkreis Regensburg

Unsere Kanzlei befindet sich in Regensburg (Prüfeninger Straße 62). Wir sind regelmäßig in einem Umkreis von etwa 80 km tätig und kennen die regionalen Besonderheiten der Behörden, Arbeitsgerichte und Sozialversicherungsträger.
Two lawyers walking together outside courthouse building

Warum unsere Vorgehensweise verlässlich ist

Unsere Kanzlei befindet sich in Regensburg (Prüfeninger Straße 62). Wir sind regelmäßig in einem Umkreis von etwa 80 km tätig und kennen die regionalen Besonderheiten der Behörden, Arbeitsgerichte und Sozialversicherungsträger.
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Geschäftsmeeting mit Präsentation: Ein professioneller Redner erklärt einer Gruppe von Kollegen eine Strategie in einem modernen Büro setting

Für wen diese Beratung gedacht ist

Erfahrungen unserer Mandanten

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Thomas A. Fox
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Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.
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Vincent Vega
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Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.
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Karlheinz Schwarz
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Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.
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Thomas Z.
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In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.
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Bernhard Dimmelmeier
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Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!
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Anesto Wünsche
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Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank
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Wie wir in Verhandlungen vorgehen und was wir vorher klären

Wenn Arbeitgeber auf Sie zukommen, zählt ein klarer Plan. Wir beginnen mit einer sorgfältigen Analyse der Vertragslage und der betriebsinternen Situation. Anhand dieser Analyse entscheiden wir gemeinsam, ob Verhandlungen sinnvoll sind oder ob andere Schritte, etwa Anrufung des Arbeitsgerichts, die bessere Option darstellen.

Praktische Punkte, die wir prüfen:

  • Bestehende Kündigungsfristen oder bereits ausgesprochene Kündigungen
  • Vereinbarungen zu Freistellungen, Arbeitszeugnis und Wettbewerbsverboten
  • Konkrete Formulierungen zur Abfindung (Höhe, Fälligkeit, Aufrechnungsausschluss)
  • Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme heranzuziehen

Zur Kostenfrage: Neben der individuellen Honorarvereinbarung klären wir, inwieweit eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Mit mehreren großen Rechtsschutzversicherern bestehen besondere Kooperationsvereinbarungen, die wir bei der Prüfung berücksichtigen.

Unsere Kanzlei beschäftigt aktuell 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Fälle sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren und in der Zwangsvollstreckung betreuen. Die Arbeitsteilung stellt sicher, dass Ihr Fall bei qualifizierten Fachkräften liegt.

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag und zur Abfindung

Ist ein Aufhebungsvertrag immer besser als eine Kündigung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, weil er einen einvernehmlichen Beendigungszeitpunkt und oft eine Abfindung regelt. Gleichzeitig drohen Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung annimmt.

Wir prüfen im Einzelfall, ob die Bedingungen des Vertrags den Nachteilen entgegenstehen oder ob Rechtsmittel gegen eine Kündigung erfolgversprechender sind.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel. Häufig genutzte Anhaltspunkte sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. In der Verhandlung spielt zudem die rechtliche Ausgangslage eine Rolle: Wird eine Kündigungsschutzklage angedroht oder ist die Kündigung bereits ausgesprochen?

Wir erläutern Ihnen übliche Berechnungsansätze und sagen, welche Summe in Ihrer konkreten Lage sachgerecht erscheint.

Die Abfindung selbst führt nicht automatisch zum Verlust von Arbeitslosengeld, wohl aber kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit führen, wenn die Agentur für Arbeit von einem vorsätzlichen Verhalten des Arbeitnehmers ausgeht. Die Frage nach Sperrzeiten hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art der Beendigung und den Umständen des Handelns.

Wir prüfen diese Risiken vor einer Unterschrift und beraten dazu, wie sich Zahlungen und Zeitpunkte gestalten sollten, um Nachteile zu vermeiden.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Beratung und – wenn vereinbart – für die Vertretung in Verhandlungen. Über die konkrete Kostenübernahme entscheidet die jeweilige Police. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintritt und nutzen vorhandene Kooperationsvereinbarungen mit größeren Anbietern.

Unterschreiben Sie nichts übereilt. Ein einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag ist bindend und kann oft nicht ohne weiteres angefochten werden. Selbst kleinere Formulierungen können Auswirkungen auf Zeugnis, Abfindung und Rückforderungsrechte haben.

Rufen Sie uns an oder senden Sie die Unterlagen per E‑Mail an kanzlei@t-anwaelte.de zur kurzfristigen Prüfung. Bei Bedarf besprechen wir auch kurzfristig ein Beratungsgespräch in der Kanzlei in Regensburg.