Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. In der Praxis verbinden Arbeitgeber das Angebot oft mit einer Abfindung. Die Formulierung des Vertrags, die Folgefragen zu Arbeitslosengeld, Zeugnis und eventuell laufenden Kündigungsfristen entscheiden darüber, ob das Angebot für Sie wirklich vorteilhaft ist.
Worauf wir besonders achten:
Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit Ihnen zusammen: Zuerst prüfen wir das Angebot sachlich, benennen Risiken und mögliche Alternativen und schlagen konkrete Formulierungen vor, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 23 Bewertungen
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Thomas A. FoxTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google![]()
Vincent VegaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.Gepostet auf Google![]()
Karlheinz SchwarzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.Gepostet auf Google![]()
Thomas Z.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Bernhard DimmelmeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!Gepostet auf Google![]()
Anesto WünscheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen DankVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Wenn Arbeitgeber auf Sie zukommen, zählt ein klarer Plan. Wir beginnen mit einer sorgfältigen Analyse der Vertragslage und der betriebsinternen Situation. Anhand dieser Analyse entscheiden wir gemeinsam, ob Verhandlungen sinnvoll sind oder ob andere Schritte, etwa Anrufung des Arbeitsgerichts, die bessere Option darstellen.
Praktische Punkte, die wir prüfen:
Zur Kostenfrage: Neben der individuellen Honorarvereinbarung klären wir, inwieweit eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Mit mehreren großen Rechtsschutzversicherern bestehen besondere Kooperationsvereinbarungen, die wir bei der Prüfung berücksichtigen.
Unsere Kanzlei beschäftigt aktuell 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Fälle sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren und in der Zwangsvollstreckung betreuen. Die Arbeitsteilung stellt sicher, dass Ihr Fall bei qualifizierten Fachkräften liegt.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, weil er einen einvernehmlichen Beendigungszeitpunkt und oft eine Abfindung regelt. Gleichzeitig drohen Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung annimmt.
Wir prüfen im Einzelfall, ob die Bedingungen des Vertrags den Nachteilen entgegenstehen oder ob Rechtsmittel gegen eine Kündigung erfolgversprechender sind.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel. Häufig genutzte Anhaltspunkte sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. In der Verhandlung spielt zudem die rechtliche Ausgangslage eine Rolle: Wird eine Kündigungsschutzklage angedroht oder ist die Kündigung bereits ausgesprochen?
Wir erläutern Ihnen übliche Berechnungsansätze und sagen, welche Summe in Ihrer konkreten Lage sachgerecht erscheint.
Die Abfindung selbst führt nicht automatisch zum Verlust von Arbeitslosengeld, wohl aber kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit führen, wenn die Agentur für Arbeit von einem vorsätzlichen Verhalten des Arbeitnehmers ausgeht. Die Frage nach Sperrzeiten hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art der Beendigung und den Umständen des Handelns.
Wir prüfen diese Risiken vor einer Unterschrift und beraten dazu, wie sich Zahlungen und Zeitpunkte gestalten sollten, um Nachteile zu vermeiden.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Beratung und – wenn vereinbart – für die Vertretung in Verhandlungen. Über die konkrete Kostenübernahme entscheidet die jeweilige Police. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintritt und nutzen vorhandene Kooperationsvereinbarungen mit größeren Anbietern.
Unterschreiben Sie nichts übereilt. Ein einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag ist bindend und kann oft nicht ohne weiteres angefochten werden. Selbst kleinere Formulierungen können Auswirkungen auf Zeugnis, Abfindung und Rückforderungsrechte haben.
Rufen Sie uns an oder senden Sie die Unterlagen per E‑Mail an kanzlei@t-anwaelte.de zur kurzfristigen Prüfung. Bei Bedarf besprechen wir auch kurzfristig ein Beratungsgespräch in der Kanzlei in Regensburg.