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Treutler Rechtsanwälte

Arbeitsrecht Schwandorf Beratung durch einen Fachanwalt

Fachanwalt Stephan Grün berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Schwandorf bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen. Persönlich in Regensburg, telefonisch oder per Videokonferenz.

Arbeitsrechtliche Beratung für Mandanten aus Schwandorf

Treutler Rechtsanwälte berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Schwandorf im individuellen und betrieblichen Arbeitsrecht. Unser Kanzleistandort befindet sich in Regensburg. Von dort aus übernehmen wir außergerichtliche Verhandlungen und, wenn erforderlich, die Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Arbeitsrechtliche Konflikte sind häufig mit kurzen Fristen und erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Nach dem Zugang einer Kündigung bleiben grundsätzlich nur drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Auch bei Abmahnungen, ausstehendem Gehalt, Aufhebungsverträgen oder Befristungen sollte früh geprüft werden, welche Rechte bestehen.

Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Abfindung und Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung und Personalakte
  • Arbeitsvertrag, Befristung und Probezeit
  • Gehalt, Bonus, Provision und Überstunden
  • Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Freistellung und Rückgabe von Arbeitsmitteln
  • Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung
  • Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  • Gestaltung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen für Arbeitgeber

Fachanwalt Stephan Grün prüft zunächst die rechtliche Ausgangslage, die maßgeblichen Fristen und die wirtschaftlichen Folgen. Danach erhalten Sie eine verständliche Einschätzung der Handlungsoptionen. Wo eine Verhandlung sinnvoll ist, suchen wir eine belastbare außergerichtliche Lösung. Wenn Ihre Rechte gerichtlich durchgesetzt oder verteidigt werden müssen, übernehmen wir die Vertretung im Verfahren.

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So läuft die arbeitsrechtliche Beratung ab

Wir prüfen zuerst Fristen und Unterlagen, bewerten anschließend die rechtliche Position und stimmen das weitere Vorgehen nachvollziehbar mit Ihnen ab.

Erstkontakt und Sachverhaltserfassung

Zunächst besprechen wir den Fall telefonisch oder persönlich in der Kanzlei. Wir klären Fristen und dokumentieren die wichtigsten Unterlagen, damit keine Schritte versäumt werden.

Bewertung und Empfehlung

Im Anschluss erläutern wir mögliche Vorgehensweisen, schätzen Erfolgsaussichten ein und besprechen Kostenfragen inklusive Rechtsschutzabklärung. Auf dieser Grundlage entscheiden Mandant und wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Vertretung und Durchsetzung

Führen wir das Mandat weiter, steht eine enge Abstimmung mit Ihnen im Mittelpunkt: jedes weitere Vorgehen, etwa die Einleitung eines Klageverfahrens, wird nach Abwägung der Erfolgsaussichten mit Ihnen abgestimmt.
Group of professionals standing together on office balcony

Arbeitsrecht für Schwandorf mit Kanzleisitz in Regensburg

Treutler Rechtsanwälte unterhält keine Kanzleiniederlassung in Schwandorf. Unser Büro befindet sich in der Prüfeninger Straße 62 in Regensburg. Mandanten aus Schwandorf können Termine persönlich in Regensburg, telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen. Unterlagen lassen sich vorab digital übermitteln. Wenn das Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, örtlich zuständig ist, kann Fachanwalt Stephan Grün die Vertretung dort übernehmen.
Two lawyers walking together outside courthouse building

Warum unsere Arbeitsrechtspraxis?

Treutler Rechtsanwälte unterhält keine Kanzleiniederlassung in Schwandorf. Unser Büro befindet sich in der Prüfeninger Straße 62 in Regensburg. Mandanten aus Schwandorf können Termine persönlich in Regensburg, telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen. Unterlagen lassen sich vorab digital übermitteln. Wenn das Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, örtlich zuständig ist, kann Fachanwalt Stephan Grün die Vertretung dort übernehmen.
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Geschäftsmeeting mit Präsentation: Ein professioneller Redner erklärt einer Gruppe von Kollegen eine Strategie in einem modernen Büro setting

Für wen wir besonders geeignet sind

Erfahrungen aus Mandaten

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Thomas A. Fox
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Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.
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Vincent Vega
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Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.
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Karlheinz Schwarz
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Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.
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Thomas Z.
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In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.
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Bernhard Dimmelmeier
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Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!
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Anesto Wünsche
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Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank
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Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

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Diese Fehler können die eigene Position schwächen

Im Arbeitsrecht kann langes Abwarten dazu führen, dass Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Das gilt insbesondere nach einer Kündigung. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch tarifliche und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können wesentlich kürzer sein als die gesetzliche Verjährung.

Häufige Fehler sind:

  • die Dreiwochenfrist nach einer Kündigung verstreichen zu lassen
  • einen Aufhebungsvertrag ungeprüft zu unterschreiben
  • mündliche Absprachen nicht schriftlich zu dokumentieren
  • Abmahnungen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen zu ignorieren
  • offene Lohn- und Überstundenansprüche zu spät geltend zu machen
  • wichtige E-Mails, Abrechnungen oder Arbeitszeitnachweise nicht zu sichern
  • vorschnell Erklärungen gegenüber Arbeitgeber, Kollegen oder Behörden abzugeben

Nach einer Kündigung prüfen wir zuerst das Zugangsdatum, die Kündigungsfrist, die Form des Schreibens und den möglichen Kündigungsgrund. Anschließend wird bewertet, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll, eine Abfindungslösung realistisch ist oder andere Ansprüche gesichert werden müssen.

Arbeitgeber sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen ebenfalls vorbereiten lassen. Fehler bei Anhörung, Dokumentation, Kündigungsgrund oder Frist können eine spätere Auseinandersetzung unnötig erschweren. Eine frühe Prüfung schafft eine bessere Grundlage für Verhandlungen und gerichtliche Verfahren.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in Schwandorf

Wie schnell muss ich reagieren nach einer Kündigung?

Unbedingt zügig: In den meisten Fällen läuft eine Klagefrist von drei Wochen. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns, damit wir Fristen prüfen und nötige Schritte einleiten können.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Wir prüfen frühzeitig die Deckung und klären, ob eine Deckungszusage vorliegt. Mit den größten Rechtsschutzversicherern haben wir besondere Kooperationsvereinbarungen, die die Abwicklung erleichtern können.

Ja. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wichtig ist, dass der jeweilige Fall dem zuständigen Spezialisten zugeordnet wird, damit die Interessen fachkundig vertreten werden.

Ja. Die Erstberatung kann telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei erfolgen. In diesem Gespräch klären wir den Sachverhalt, prüfen Fristen und besprechen die möglichen nächsten Schritte sowie die Honorarfragen.

Wir ordnen Mandate gezielt den Fachanwälten zu und arbeiten mit klaren, transparenten Prozessen. Dazu gehört die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 für anwaltliche Dienstleistung und Kanzleimanagement sowie eine strukturierte Kostenaufklärung bereits im frühen Stadium.