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Basierend auf 23 Bewertungen
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Thomas A. FoxTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google![]()
Vincent VegaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.Gepostet auf Google![]()
Karlheinz SchwarzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.Gepostet auf Google![]()
Thomas Z.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Bernhard DimmelmeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gute Beratung - auch bei etwas sperrigen Mandaten - durch RA Rebl. Ansprechbarkeit, Qualität und Performance bestens. Empfehlenswert!Gepostet auf Google![]()
Anesto WünscheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen DankVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Testament errichtet wurde, prüfen wir zunächst das Zentrale Testamentsregister (Registergericht) und sprechen mit dem Nachlassgericht in Regensburg. Häufig liegen Testamente auch bei Familienmitgliedern, bei Notaren oder in Verwahrung bei gerichtlichen Stellen. Wir unterstützen Sie bei der Recherche und der formellen Abfrage.
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis vom Tod und der eigenen Erbenstellung; unabhängig davon verjährt der Anspruch 30 Jahre nach dem Erbfall. Die genaue Frist hängt von der Kenntnislage ab, deshalb ist zügiges Handeln wichtig. Wir prüfen Ihre Situation und erläutern die notwendigen Schritte zur Fristwahrung.
Die Kostentragung hängt vom Einzelfall ab. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir die Deckungsmöglichkeiten und arbeiten mit den Versicherern zusammen. Ansonsten informieren wir transparent über voraussichtliche Anwaltsgebühren und mögliche Verfahrenskosten; auf Wunsch erstellen wir vorab eine realistische Kostenprognose.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es Formmängel gibt, der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung geschäftsunfähig war oder das Testament durch widerrechtliche Beeinflussung zustande kam. Ob eine Anfechtung erfolgversprechend ist, hängt von den Beweislagen ab. Wir prüfen die Substanz des Falles und zeigen die Beweisschritte auf, die erforderlich sind, um eine Anfechtung gerichtlich durchzusetzen.
Schulden des Erblassers werden aus dem Nachlass erfüllt; sind die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt von der Vermögensübersicht und den Fristen ab. Wir erstellen eine erste Überschlagsrechnung, beraten zur Ausschlagung und begleiten die notwendigen Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht.