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Treutler Rechtsanwälte

Abfindung beim Aufhebungsvertrag sicher verhandeln in Regensburg

Bevor Sie unterschreiben, prüfen wir Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Arbeitszeugnis und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld. Fachanwalt Stephan Grün unterstützt Sie bei der Bewertung und Verhandlung des Angebots.

Wann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Betracht kommt

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Eine Kündigung und ein anschließendes Kündigungsschutzverfahren können dadurch vermieden werden. Im Gegenzug wird häufig eine Abfindung angeboten. Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch nicht. Ihre Höhe und die weiteren Bedingungen müssen verhandelt werden.

Mit der Unterschrift verzichten Arbeitnehmer häufig auf Kündigungsschutz und weitere mögliche Ansprüche. Deshalb sollte nicht nur die angebotene Summe betrachtet werden. Entscheidend ist, was nach Steuern, einer möglichen Sperrzeit und dem Verlust laufender Vergütungsansprüche tatsächlich übrig bleibt.

Vor der Unterzeichnung prüfen wir insbesondere:

  • ob eine Kündigung konkret droht und wie angreifbar sie wäre
  • ob die gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird
  • ob die angebotene Abfindung zur rechtlichen Ausgangslage passt
  • welches Risiko beim Arbeitslosengeld besteht
  • wie Freistellung, Urlaub, Überstunden und variable Vergütung geregelt werden
  • wann die Abfindung fällig wird und wie die Zahlung abgesichert ist
  • welche Formulierung für Arbeitszeugnis und Beendigungsgrund vorgesehen ist
  • ob Ausschlussklauseln ungewollt weitere Ansprüche erfassen
  • was mit Dienstwagen, Bonus, betrieblicher Altersvorsorge oder Wettbewerbsverbot geschieht

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine E-Mail oder eine ausschließlich elektronische Unterschrift genügt dafür nicht. Weil sich ein unterschriebener Vertrag normalerweise nicht einfach widerrufen lässt, sollte die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung vor der Unterschrift erfolgen.

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So prüfen und verhandeln wir Ihren Aufhebungsvertrag

Wir prüfen zuerst Ihre Ausgangsposition, bestimmen die wichtigsten Verhandlungsziele und kontrollieren anschließend jede Klausel der endgültigen Vereinbarung.

Erstgespräch und Risikoabschätzung

Im ersten Termin klären wir die Fakten: Kündigungsgrund, Dauer des Arbeitsverhältnisses, aktuelle Vereinbarungen und Ihre Prioritäten. Wir besprechen mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und welche Gestaltungen diese vermeiden können.

Verhandlungsstrategie und Angebotserstellung

Auf dieser Grundlage erarbeiten wir eine Verhandlungsstrategie: gewünschte Abfindungshöhe, Zahlungsmodalitäten, Freistellung, Zeugnisformulierung und Rücktrittsrechte. Wir formulieren ein konkretes Gegenvorschlagsschreiben oder verhandeln persönlich mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dessen Vertretung.

Abschluss, Prüfung und Durchsetzung

Vor der Unterzeichnung prüfen wir jede Klausel, insbesondere Fristen, Ausschluss von Ansprüchen und Abfindungsfälligkeit. Nach Vertragsabschluss sorgen wir, falls nötig, für die Durchsetzung der Zahlung und begleiten Klärungen mit Versicherungen oder Sozialleistungsträgern.
Group of professionals standing together on office balcony

Fachanwaltliche Beratung in Regensburg und Umgebung

Unsere Kanzlei befindet sich in der Prüfeninger Straße 62 in Regensburg. Fachanwalt Stephan Grün berät Arbeitnehmer aus Regensburg und der weiteren Region persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Unterlagen können vorab digital übermittelt werden, damit auch kurzfristig eine erste Prüfung möglich ist.
Two lawyers walking together outside courthouse building

Warum wir in solchen Fällen sinnvoll unterstützen

Unsere Kanzlei befindet sich in der Prüfeninger Straße 62 in Regensburg. Fachanwalt Stephan Grün berät Arbeitnehmer aus Regensburg und der weiteren Region persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Unterlagen können vorab digital übermittelt werden, damit auch kurzfristig eine erste Prüfung möglich ist.
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Geschäftsmeeting mit Präsentation: Ein professioneller Redner erklärt einer Gruppe von Kollegen eine Strategie in einem modernen Büro setting

Für wen wir passgenau arbeiten

Erfahrungen von Mandanten

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Thomas A. Fox
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Kompetente, zuverlässige und verständliche Beratung im Verbraucherrecht. Nicht zum ersten Mal hat Herr RA Rebl mein Anliegen kompetent, transparent und zuverlässig bearbeitet. Besonders positiv hervorzuheben sind die fachliche Expertise und die schnelle Reaktionszeit. Absolut empfehlenswert.
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Vincent Vega
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Herausragende Unterstützung im Baurecht – Absolut empfehlenswert! Wir wurden von Herrn Rechtsanwalt Rebl im Rahmen einer komplexen Abrechnungsstreitigkeit im Baurecht betreut und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Seine fachliche Expertise im Bau- und Architektenrecht, insbesondere im Umgang mit Werklohn- und Abrechnungsfragen, war beeindruckend. Herr Rebl hat unseren Fall nicht nur schnell erfasst, sondern uns auch mit einer klaren Strategie sicher durch den Prozess geführt. Dank seiner engagierten und erfolgreichen Unterstützung konnte die Angelegenheit zu unseren Gunsten und weit über unsere Erwartungen hinaus geklärt werden. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Arbeit und können Rechtsanwalt Rebl und die Kanzlei Treutler uneingeschränkt jedem empfehlen, der kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe im Baurecht benötigt.
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Karlheinz Schwarz
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Wurde in einem langen Verfahren wegen Räumungsklage und nachfolgender Zwangsvollstreckung zuverlässig und kompetent vertreten. Würde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden.
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Thomas Z.
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In unserer Sache hat uns Herr Beutl und sein Team von Anfang bis zum erfreulichen Ende stets professionell beraten und geholfen. Die Kanzlei kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.
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Bernhard Dimmelmeier
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Anesto Wünsche
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Durch Herrn Rechtsanwalt Rebl waren wir in unseren belangen stets in guten Händen. Sehr kompetent sachlich und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank
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Kosten, Rechtsschutz und steuerliche Auswirkungen

Die Kosten der anwaltlichen Unterstützung hängen davon ab, ob nur eine einmalige Vertragsprüfung, eine außergerichtliche Verhandlung oder zusätzlich eine gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Vor Beginn der weiterführenden Tätigkeit erläutern wir, nach welcher Grundlage die Vergütung berechnet wird.

Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann die Kosten je nach Vertrag und Versicherungsfall ganz oder teilweise übernehmen. Wir prüfen die vorhandenen Versicherungsangaben und klären, ob eine Deckungsanfrage gestellt werden kann. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt dabei regelmäßig bestehen.

Bei der finanziellen Bewertung berücksichtigen wir:

  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung
  • Vergütung während einer Freistellung
  • offene Bonus-, Urlaubs- und Überstundenansprüche
  • mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
  • steuerliche Belastung der Abfindungszahlung
  • mögliche Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge oder Zusatzleistungen

Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine steuerliche Tarifermäßigung in Betracht kommen. Seit 2025 wird diese Ermäßigung nicht mehr bereits durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug angewendet, sondern gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Für eine individuelle Steuerberechnung sollte zusätzlich ein Steuerberater einbezogen werden.

Häufige Fragen zu Abfindung und Aufhebungsvertrag

Wie wird die Höhe einer Abfindung üblicherweise bestimmt?

Es gibt keine gesetzliche Formel, die Abfindungshöhe wird individuell verhandelt. Übliche Einflussfaktoren sind:

  • Betriebszugehörigkeit und Alter
  • Bruttomonatsgehalt
  • Existenz von Kündigungsschutz oder besonderer Schutzvorschriften
  • Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen

Wir berechnen für Sie eine Orientierung, erläutern, wie die Arbeitgeberseite typischerweise rechnet, und begründen Verhandlungsansprüche sachlich.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen) auslösen, wenn die Agentur für Arbeit annimmt, dass der Arbeitnehmer die Beendigung selbstverschuldet hat. Das Risiko lässt sich durch sorgfältige Gestaltung mindern, z. B. durch eine Freistellung mit fortlaufender Vergütung oder durch die Dokumentation triftiger Gründe. Wir beraten zu Gestaltungsalternativen und möglichen Nachweisen gegenüber der Arbeitsagentur.

Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit ab: einmalige Beratung, Verhandlungsführung oder Vertretung an mehreren Verhandlungsterminen. Vor Beginn klären wir Honorarrahmen und mögliche Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. In einfachen Fällen ist auch eine pauschale Beratungsvereinbarung möglich; in komplexen Fällen rechnen wir nach Vereinbarung ab. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung prüfen wir, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Wesentliche Risiken sind:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Verzicht auf spätere Ansprüche (Lohn, Überstunden, Schadensersatz)
  • ungünstige Zahlungsmodalitäten oder fehlende Sicherheiten
  • Nachteilige Formulierungen im Zeugnis

Wir prüfen Ihren Entwurf gezielt auf solche Fallen und schlagen Formulierungen vor, die Ihre Position schützen.

Die Dauer variiert: Manche Fälle klären sich in wenigen Wochen durch ein schnelles Angebot und die Einigung, andere erfordern längere Verhandlungen oder eine gerichtliche Alternative. Nach Unterzeichnung ist die Fälligkeit der Zahlung vertraglich zu regeln; häufig erfolgt die Zahlung innerhalb weniger Wochen, in komplexen Fällen können Zahlungspläne vereinbart werden. Wir achten bei Vertragsabschluss auf klare Fälligkeiten und Durchsetzungsrechte.