VERSICHERUNGSRECHT
Im Versicherungsfall gut beraten
Das Versicherungsrecht
Ein Versicherungsvertrag beinhaltet die entgeltliche, rechtsverbindliche und selbständige Zusage einer Leistung für den Fall, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, bei dem ungewiss ist, ob oder wann es eintreten wird. Dieser sogenannte Versicherungsfall ist der zentrale Anknüpfungspunkt jeder Versicherungsleistung.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, entsteht jedoch nicht selten selbst in vermeintlich einfachen Fällen eine streitige Auseinandersetzung mit der Versicherung. Die Prüfung der Leistungspflicht erfolgt durch den Schadensachbearbeiter auf Grundlage der Angaben der Beteiligten sowie der Einschätzung von Sachverständigen. Erscheinen die Darstellungen aus Sicht des Versicherers widersprüchlich oder unklar, wird die Leistung häufig ganz oder teilweise verweigert.
Beruht eine Leistungsverweigerung auf missverständlichen Sachverhaltsdarstellungen oder auf fehlender Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Leistungspflicht, kann dies für den Versicherungsnehmer nicht nur ärgerlich, sondern mitunter existenziell bedeutsam sein. Schließlich wird eine Versicherung gerade deshalb abgeschlossen, um wirtschaftliche Risiken abzusichern, die möglichst nie eintreten sollen.
Zahlt Ihre Versicherung im Schadensfall nicht oder nur teilweise. Wird behauptet, der Schaden sei nicht versichert. Oder wurden Sie bereits beim Abschluss der Versicherungspolice unzutreffend beraten. In solchen Fällen zeigt eine rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt häufig, dass eine Leistungsverweigerung zu Unrecht erfolgt ist.
Wir beraten Sie umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen des Versicherungsrechts, vom Abschluss des Versicherungsvertrags bis zur vollständigen Abwicklung eines Schadensfalls.
Im Versicherungsrecht vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Versicherungsgesellschaften. Darüber hinaus unterstützen wir im Vertriebsrecht auch Personen, die im Versicherungsvertrieb angestellt oder selbständig tätig sind.
Im Versicherungsrecht für Sie zuständig
RA Stephan Grün
Arbeitsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht und IT-Recht
Weitere Informationen zum Versicherungsrecht
Typische Bereiche des Versicherungsrechts sind:
- Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht (insb. Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung); bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die „Kaskoversicherung“ (soweit es sich bei den Schäden um die des Versicherungsnehmers selbst handelt, bei fremden Schäden greift die Haftpflichtversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Fahrerschutzversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung); hier handelt es sich um Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, um fremde Schäden regulieren zu können
- Rechtschutzversicherung
- Vertrauensschaden- und Kreditversicherung