Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Frau Rechtsanwältin Elke Olbrich die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachgewiesen wurden. Dazu gehören insbesondere die Vertragsgestaltung in den Bereichen Wohnraummiete und gewerbliche Mietverhältnisse, die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern im Zusammenhang mit Mietminderungen, Mieterhöhungen, Kaution und Betriebskostenabrechnung, die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungs-, Räumungs- und Schadensersatzansprüchen, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft sowie Theorie und Praxis miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Mandatsbearbeitung.
Weiterhin ist Frau Rechtsanwältin Elke Olbrich schwerpunktmäßig im Verkehrszivilrecht und in der Mandatsbearbeitung im Bereich des deutsch-österreichischen Rechtsverkehrs tätig.
Frau Rechtsanwältin Elke Olbrich ist bundesweit vertretungsberechtigt unter anderem vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.