Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Stephan Grün die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachgewiesen wurden. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung von Arbeitsverträgen, der Kündigungsschutz und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vertiefte Kenntnisse des kollektiven Arbeitsrechts sowie Theorie und Praxis arbeitsrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Weiterhin ist Herr Rechtsanwalt Stephan Grün schwerpunktmäßig im Medizinrecht, Versicherungsrecht und IT-Recht tätig.
Herr Rechtsanwalt Stephan Grün ist bundesweit vertretungsberechtigt unter anderem vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.