Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Peter Beutl die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Familienrecht nachgewiesen wurden. Dazu gehören das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht, das Internationale Privatrecht im Familienrecht sowie Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Peter Beutl daneben im Erbrecht tätig. Der Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht wurde mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen. Peter Beutl hält außerdem Vorträge zum Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht.
Weiterhin ist Herr Rechtsanwalt Peter Beutl schwerpunktmäßig im Vertragsrecht, Steuerrecht und Grundstücksrecht tätig.
Herr Rechtsanwalt Peter Beutl ist bundesweit vertretungsberechtigt unter anderem bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.