Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer die Befugnis verliehen, die Bezeichnungen Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht und im Verkehrsrecht nachgewiesen wurden.
Zum Strafrecht, welches das gesamte Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst, gehören insbesondere die Strafverteidigung, das allgemeine Strafrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das IT- und Medienstrafrecht, das Sportstrafrecht, das Medizinstrafrecht, das Kapitalstrafrecht sowie Theorie und Praxis strafrechtlicher Mandatsbearbeitung.
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere das gesamte Verkehrsunfallrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht sowie Theorie und Praxis verkehrsrechtlicher Mandatsbearbeitung.
Herr Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer ist bundesweit vertretungsberechtigt unter anderem vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof.