Der Vorstände der Rechtsanwaltskammern Nürnberg bzw. München haben Herrn Rechtsanwalt Markus Rebl die Befugnis verliehen, die Bezeichnungen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz und im Bau- und Architektenrecht nachgewiesen wurden.
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere das geistige Eigentum bzw. das Immaterialgüterrecht, das Markenrecht, das Kennzeichenrecht, das Wettbewerbsrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Patentrecht sowie Theorie und Praxis gewerblich-rechtschutzrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Zum Bau- und Architektenrecht gehören insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Kauf-, Bau-, Werk-, Architekten- und Ingenieurverträgen, die Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme von Bauwerken, die Vergütung und Haftung der Architekten und Ingenieure bei Nachtragsforderungen sowie bei der Bauzeitverzögerung, die Durchsetzung bauvertraglicher Rechte (z. B. Mangelfreiheit, Eigentumsverschaffung, Werklohn/Einbehalt, Sicherheiten, etc.) sowohl im Rahmen des BGB als auch der VOB/B und Theorie und Praxis bau- und architektenrechtlicher Mandatsbearbeitung.
Weiterhin ist Herr Rechtsanwalt Markus Rebl schwerpunktmäßig im Internet- und Multimediarecht tätig. Im Zusammenhang mit gewerblichem Rechtsschutz gehören dazu insbesondere:
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Markus Rebl, ehemals bei der Agentur für Arbeit beschäftigt, liegt im Sozialrecht, beispielsweise in folgenden Bereichen:
Herr Rechtsanwalt Markus Rebl ist bundesweit vertretungsberechtigt, unter anderem vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.