Ein Versicherungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige Zusage einer Leistung für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem noch ungewiss ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall).
Kommt es zum Versicherungsfall, ist nicht selten auch in einfach gelagerten Fällen eine streitige Auseinandersetzung mit der Versicherung die Folge.
Der Schadensachbearbeiter, der die Eintrittsverpflichtung des Versicherers zu prüfen hat, ist ausschließlich auf die Angaben der Beteiligten und die Einschätzung von Sachverständigen angewiesen. Wenn die Darstellungen unschlüssig erscheinen, wird die Leistung, die Auszahlung der Versicherungssumme oder des Schadenbetrages verweigert. Beruht dies auf einer missverständlichen Sachverhaltsdarstellung und ohne Kenntnis der maßgeblichen Voraussetzungen für die Leistungsverpflichtung, mag dies manchmal nur ärgerlich, nicht selten allerdings auch von existenzieller Bedeutung sein. Schließlich wird eine Versicherung vor allem deshalb abgeschlossen, um ein Risiko, das sich möglichst niemals realisieren sollte, zumindest von den wirtschaftlichen Folgen erträglich zu gestalten.
Will Ihre Versicherung im Schadensfall nicht oder nur einen Teil bezahlen? Ist der Schaden wirklich nicht versichert? Wurden Sie beim Abschluss einer Versicherungspolice falsch beraten? In solchen Fällen ergibt eine rechtliche Überprüfung durch den Anwalt oftmals, dass Ihnen zu Unrecht die Leistung verweigert wird.
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen, die sich vom Vertragsschluss bis zur Abwicklung eines Schadensfalls bei einer Versicherung ergeben können.
Im Versicherungsrecht vertreten wir Privatpersonen und Versicherungsgesellschaften. Hierzu gehört auch das Vertriebsrecht, in dessen Rahmen wir diejenigen, die im Versicherungsvertrieb angestellt oder selbständig tätig sind, gerne unterstützen.
Typische Bereiche des Versicherungsrechts sind: