BGH verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Freitag, 2. Dezember 2016
Kategorie: Rechtsprechung, IT-Recht
Bundesgerichtshof
Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/16
Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Die Anschlussinhaberin eines WLAN-Routers hatte das WLAN mit dem voreingestellten und auf dem Router aufgedruckten 16 stelligen WPA2-Schlüssel gesichert und dieses seit Inbetriebnahme des Routers nicht geändert. Später wurde der Anschluss von einem Dritten für illegales Filesharing genutzt.
Der BGH hat dazu entschieden, dass Anschlussinhaber zwar grundsätzlich im Rahmen der Störerhaftung ihr WLAN gegen unbefugten Zugriff schützen müssen, aber nicht für jede Sicherheitslücke verantwortlich sind.
Der Anschlussinhaber darf sich auf die individuelle Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlassen und muss das Passwort nicht ändern. Voraussetzung ist aber, dass nicht dieselbe Zahlenkombination an mehreren Geräten im Haushalt voreingestellt ist. Nur dann darf der Anschlussinhaber von einer marktüblichen Sicherung ausgehen.
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