Vertragsmuster
Wir halten es für grob fahrlässig, Vertragsmuster, die sicherlich nur einen standardisierten Fall erfassen können, für den allgemeinen Zugriff im Internet bereit zu stellen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, derartige Vertragsmuster zu verwenden - auf eigenes Risiko.
Erbrechtliche Fall-Konstellationen sind mitunter komplex, so dass mit einem allgemeinen Vertragsmuster die Wünsche des Erblassers zum Großteil überhaupt nicht erfüllt werden. Dann ist jedoch der Streit unter den Erben und den sonstigen am Nachlass berechtigten Personen vorprogrammiert.
Gerade dies will jedoch der Erblasser vermeiden. Eine unzutreffende, unvollständige oder vielleicht überhaupt nicht durchführbare letztwillige Verfügung wäre dann besser überhaupt nicht verfasst worden.
Die Nachlassplanung erfordert neben kompetentem Rechtsrat unter Umständen auch die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Auch insoweit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
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