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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Verkehrsstrafrecht
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Freitag, 18. Mai 2012 | 11:15 Uhr
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Verkehrsstrafrecht


Die Verteidigung im Bereich des Verkehrsstrafrechts darf in der Materie selbst wie auch in den Konsequenzen für den Betroffenen nicht unterschätzt werden. Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts hat sich der Verteidiger nicht selten mit Sachverständigengutachten zur Alkoholwertbestimmung oder auch unfallanalytischen Gutachten auseinander zu setzen. 

 

Das Strafverfahren wird bei Ersttätern meist im Rahmen des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft erledigt, da es sich um ein sog. Massenverfahren handelt. Zu den wichtigsten Verkehrsstrafsachen zählen

 

Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht, § 142 StGB

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, § 6 PflVG

 

Alle diese Strafvorschriften sehen als Ahndung sowohl Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen vor. Allerdings sind bei der Verteidigung im Straßenverkehrsrecht auch die Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie auch die fahrerlaubnisrelevanten Nebenfolgen zu beachten. Besonders tiefgreifende Einschränkungen sind bei dem Entzug der Fahrerlaubnis zu beobachten, da sich dadurch Konsequenzen nicht nur im privaten, sondern auch beruflichen Bereich ergeben können.

 

Die meisten der o.g. Verkehrsstraftaten sind in fahrlässiger Begehungsweise möglich, so dass eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts aufkommen muss.