Verkehrsstrafrecht
Die Verteidigung im Bereich des Verkehrsstrafrechts darf in der Materie selbst wie auch in den Konsequenzen für den Betroffenen nicht unterschätzt werden. Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts hat sich der Verteidiger nicht selten mit Sachverständigengutachten zur Alkoholwertbestimmung oder auch unfallanalytischen Gutachten auseinander zu setzen.
Das Strafverfahren wird bei Ersttätern meist im Rahmen des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft erledigt, da es sich um ein sog. Massenverfahren handelt. Zu den wichtigsten Verkehrsstrafsachen zählen
 | Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB
|  | Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
|  | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
|  | Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
|  | Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
|  | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht, § 142 StGB
|  | Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
|  | Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
|  | Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, § 6 PflVG |
Alle diese Strafvorschriften sehen als Ahndung sowohl Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen vor. Allerdings sind bei der Verteidigung im Straßenverkehrsrecht auch die Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie auch die fahrerlaubnisrelevanten Nebenfolgen zu beachten. Besonders tiefgreifende Einschränkungen sind bei dem Entzug der Fahrerlaubnis zu beobachten, da sich dadurch Konsequenzen nicht nur im privaten, sondern auch beruflichen Bereich ergeben können.
Die meisten der o.g. Verkehrsstraftaten sind in fahrlässiger Begehungsweise möglich, so dass eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts aufkommen muss. 
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