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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Unternehmer und Güterrecht
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Dienstag, 7. Februar 2012 | 18:25 Uhr
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Unternehmerehe und Güterrecht


Ist mindestens einer der Ehegatten freiberuflich tätig, Gewerbetreibender oder an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt, ergeben sich im Rahmen der Wahl des Güterstandes, wie auch bei der Modifikation innerhalb des gewählten Güterstands Besonderheiten, welche zu beachten sind, um Schwierigkeiten und Probleme im Falle der Beendigung des Güterstandes zu vermeiden.

 

Im Interesse des Erhalts des Unternehmens, der Praxis oder Kanzlei ist es daher zu empfehlen, sich bereits im Vorfeld – also vor Eheschließung bzw. während intakter Ehe – Gedanken darüber zu machen, wie sich eventuelle Ansprüche des anderen Ehegatten auf die finanzielle Lage auswirken können und wie dieses Spannungsverhältnis – Sicherung des Unternehmens gegenüber Familienfrieden – am besten zu lösen ist.

 

Denn oftmals werden Ehen vor oder zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit geschlossen. Der größte Wertzuwachs steht dem Unternehmen zu dieser Zeit also noch bevor. Droht dann nach Jahren die Scheidung und damit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinnausgleich, sieht sich der unternehmerisch tätige Ehegatte eventuell mit enormen Ausgleichsforderungen des anderen Ehegatten konfrontiert, welche möglicherweise für das Unternehmen und damit für den ausgleichspflichtigen Ehegatten ein existenzbedrohendes Ausmaß haben.

 

Wenden Sie sich daher an uns, um die für Ihren Fall angemessene Gestaltung zu finden.