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StrafrechtDas Strafrecht unterteilt sich in zwei Gebiete:
Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von Straftaten. Es ist vom Grundsatz "nulla poena sine lege" geprägt.
Das materielle Strafrecht ist vorwiegend durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafrechtsvorschriften finden sich jedoch auch in einer Vielzahl weiterer Gesetze (Nebenstrafrecht) zum Beispiel in:
Das formelle Strafrecht ist das das Strafprozessrecht (Strafverfahrensrecht). Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung (StPO). Es befasst sich mit den Voraussetzungen und der Art der Durchsetzung staatlicher Strafen.
Für Jugendliche bis 21 Jahren gelten zum Teil besondere Vorschriften. Weitergehende Informationen in diesem Rechtsbereich finden Sie hier.
Im Bereich des Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Mathias Klose, Fachanwalt für Stafrecht, zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||