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Steuern


Jeder ist im Laufe seines Lebens mit unterschiedlichsten Steuern und Steuergesetzen konfrontiert. Der Angestellte spürt monatlich den Abzug der Lohnsteuer, der Unternehmer, der sein Unternehmen an die nächste Generation weitergeben will, macht sich Gedanken über Schenkungs- und Erbschaftsteuer, und der Inhaber einer Kapitalgesellschaft kennt nicht nur die Körperschaftsteuer.

 

Während der Steuerpflichtige vorsorgend oft einen Steuerberater aufsucht, um steueroptimierend die nächste Steuererklärung zu gestalten, ist es hierfür zu spät, wenn bereits ein Steuerbescheid ergangen ist. Vor dem Hintergrund, dass beinahe jeder zweite Steuerbescheid inhaltlich fehlerhaft ist, wird es wohl vor allem bei bevorstehenden Steuernachzahlungen interessant, gegen den ergangenen Steuerbescheid rechtlich vorzugehen.

 

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid, wie auch die Klage gegen einen ablehnenden Einspruchsbescheid sind hierbei die typischen Bereiche, die ins Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts fallen. Die prozessuale Situation ist schließlich der Normalfall der anwaltlichen Tätigkeit.

 

Der Besuch beim Rechtsanwalt wird ebenso notwendig, wenn sich ein Steuerstrafverfahren ankündigt.

 

Im Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Peter Beutl zur Verfügung.


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