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Recht / Sozialrecht | ||||||||||||
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Sozialrecht![]() Das Sozialrecht zählt – anders als das Zivil- oder das Strafrecht – zu den jüngeren Rechtsgebieten, das erst seit den 1950er Jahren in Deutschland einen wesentlichen Aufschwung erfahren hat, beispielsweise durch die Neuregelung des Rentenversicherungsrechts und des Sozialhilferechts.
Das Sozialrecht wird systematisch eingeteilt in die Bereiche
Zum Bereich der Sozialversicherung – auch als Vorsorge bezeichnet – gehören die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.
Der Bereich des Entschädigungsrechts umfasst beispielsweise das Opferentschädigungsgesetz (OEG), aus dem für Opfer von Gewalttaten Ansprüche entstehen können oder das Infektionsschutzgesetz (IfSG), aus dem bei Impfschäden sozialrechtliche Ansprüche des Betroffenen hergeleitet werden können.
Zum Bereich der Hilfe und Fürsorge zählen etwa die Sozialhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, die Ausbildungsförderung, das Recht der Teilhabe behinderter Menschen oder das Wohngeldrecht.
Sozialrechtliche Regelungen betreffen jeden Bürger, zum Beispiel in seiner Rolle als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auszubildender, Arbeitsuchender, Rentner, Kranker, Behinderter oder als Vertragsarzt.
Sozialrechtliche Ansprüche werden in aller Regel zweistufig durchgesetzt. Zunächst im Sozialverwaltungsverfahren (Antrags-/Widerspruchsverfahren) und anschließend ggfs. vor den Sozialgerichten.
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