Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte sind
 | Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht den anderen Einkunftsarten zurechenbar sind, wie zum Beispiel Renten
|  | Einkünfte aus Unterhalts- oder Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen
|  | Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
|  | Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu den anderen Einkunftsarten noch zu den vorgenannten Einkünften gehören
|  | Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und ähnliches
|  | Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. |
Bei den oben genannten privaten Veräußerungsgeschäften handelt es sich um
 | Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt
|  | Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. |
Bei diesen Geschäften wird alleine aufgrund der kurzen Verweildauer des betroffenen Gegenstandes im Eigentum des Steuerpflichtigen darauf geschlossen, dass der Steuerpflichtige ihn nur erworben hat, um ihn gewinnbringend weiter zu veräußern und hierdurch Einkünfte zu erzielen. 
|