Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Sonstige Einkünfte
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:53 Uhr
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Sonstige Einkünfte


Sonstige Einkünfte sind

 

Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht den anderen Einkunftsarten zurechenbar sind, wie zum Beispiel Renten

Einkünfte aus Unterhalts- oder Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu den anderen Einkunftsarten noch zu den vorgenannten Einkünften gehören

Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und ähnliches

Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.

 

Bei den oben genannten privaten Veräußerungsgeschäften handelt es sich um

 

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

 

Bei diesen Geschäften wird alleine aufgrund der kurzen Verweildauer des betroffenen Gegenstandes im Eigentum des Steuerpflichtigen darauf geschlossen, dass der Steuerpflichtige ihn nur erworben hat, um ihn gewinnbringend weiter zu veräußern und hierdurch Einkünfte zu erzielen.