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| Steuern / Einkommensteuer / Selbständige Arbeit | ||||||
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Einkünfte aus selbständiger ArbeitEinkünfte aus selbständiger Arbeit sind typischerweise Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
Freiberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Ebenso ist selbständig tätig, wer einen sogenannten Katalogberuf, wie zum Beispiel Rechtsanwalt, Arzt oder Ingenieur, oder einen katalogähnlichen Beruf, welcher sowohl in Ausbildung wie auch Tätigkeit einem Katalogberuf vergleichbar sein muss, ausübt. Als weitere Voraussetzung muss die Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausgeübt werden. Die eigene Arbeitsleistung muss also im Vordergrund stehen.
In steuerlicher Hinsicht genießen diese freien Berufe gewisse Privilegien. So müssen sie keine Bücher führen und können ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Es gilt auch hier das Zufluss- und Abflussprinzip. Eine Gewerbesteuerpflicht liegt nicht vor. |
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