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| Recht / Familienrecht / Ehe und Schulden / Schulden und Unterhalt | ||||||||||
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Gesamtschuldnerausgleich und UnterhaltBestehen neben den Ansprüchen aus dem Gesamtschuldnerausgleich Unterhaltsansprüche, sind die gemeinsamen Verbindlichkeiten wie folgt zu berücksichtigen:
Grundsätzlich kann eine Verbindlichkeit nur entweder im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt bei gemeinsamen Verbindlichkeiten der Eheleute. Der Tilgungsanteil kann hier weiterhin vollständig abgezogen werden. |
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