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| Recht / Familienrecht / Ehe und Schulden / Schulden und Güterrecht | ||||||||||||
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Gesamtschuldnerausgleich und ZugewinnausgleichDer zwischen den Eheleuten bestehende Güterstand hat folgende Auswirkungen auf den Gesamtschuldnerausgleich:
Ein Gesamtschuldnerausgleich kann im gesetzlichen Güterstand im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht verlangt werden, wenn die Gesamtverbindlichkeit bereits bei dem Endvermögen des den Ausgleich begehrenden Partners abgezogen ist. Es liegt eine stillschweigende Abrede vor, dass diese Partei im Innenverhältnis die Schulden allein abzutragen hat.
Vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs ist deshalb zu überlegen, ob sich dies vor dem Zugewinnausgleich überhaupt auswirkt oder ob hierbei nur Geldbeträge verschoben werden. |
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