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| Recht / Familienrecht / Scheidungsvereinbarungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg |
Verträge bei Trennung und ScheidungAnlässlich einer Trennung und Scheidung sind die unterschiedlichsten Gesichtspunkte zu regeln. In dieser Situation behindern oft die negativen Emotionen vernünftige und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen.
Um langwierige, kostspielige und nervenaufreibende außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Möglichkeit, im Vorfeld die Punkte zu regeln, die bei einer Trennung und Scheidung regelungsbedürftig sind:
Für jede individuelle Situation der Ehepartner und Kinder kann eine Vereinbarung getroffen werden, am besten während noch funktionierender Ehe. Die Vereinbarung, die notariell zu beurkunden ist, hat dabei noch nicht zur Folge, dass die förmliche Ehescheidung vorprogrammiert ist; es bietet sich für die Ehepartner damit auch die Chance, frei von bereits gelösten wirtschaftliche Fragen, Beziehungsprobleme unbelastet anzugehen. Ob es dann noch zu einer Scheidung kommt oder nicht, kann dann zunächst in den Hintergrund treten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung vor allem auch beim Verhandeln und Abfassen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können wir umfassend beraten. Sie sollten auch nicht zögern, sich frühzeitig an uns zu wenden: Nur wer informiert ist, kann die richtigen Maßnahmen treffen.
Fehlvorstellungen sind dabei auch bereits bei der ersten Beratung auszuräumen:
Vertragliche Regelungen - als Ehevertrag zu bezeichnen - sind jedoch auch vorsorgend möglich. In "Guten Zeiten" zu regeln, was beim Scheitern der Ehe bedeutsam sein kann, ist empfehlenswert. Jeder der bereits ein Scheidungsverfahren ohne vertragliche Absprachen durchführen musste, weiss, wie wichtig dies ist. Weiterführende Informationen bieten auch unsere familienrechtlichen Ratgeber . |
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