| Montag, 6. September 2010 | 21:58 Uhr | Startseite | Kontakt | Impressum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Recht / Sanierungsberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg |
SanierungsberatungWir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei Insolvenz und Entschuldung. Hierzu gehören schwerpunktmäßig:
Auch Gläubigerinteressen müssen vor, während und nach dem Insolvenzverfahren durch Anfechtung von Vermögensverschiebungen und Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren gesichert und durchgesetzt werden.
Schließlich werden Geschäftsführer und Unternehmer vertreten bei:
Ergänzende Hinweise haben wir für Sie hier aufbereitet.
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