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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Realteilung
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:39 Uhr
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Realteilung


Im Laufe einer Ehe sammeln sich verschiedenste Vermögensgegenstände an, bei welchen sich nach der Trennung die Frage stellt, was mit ihnen geschehen soll. Während der eine Ehegatte für sich gerne das Auto beanspruchen würde, hängt der andere besonders an einem bestimmten Hochzeitsgeschenk.

 

Können sich die Ehegatten einigen, kommt es hierbei kaum zu Problemen. Die Gegenstände, zum Beispiel der Hausrat, werden einfach - real - untereinander aufgeteilt. Sind die Ehepartner Miteigentümer eines Gegenstandes, so kann der eine dem anderen seinen Miteigentumsanteil beispielsweise im Wege der Schenkung übertragen.

 

Besteht zwischen den Ehegatten keine Einigkeit, so kann jeder Ehepartner die Aufhebung dieser aus dem Miteigentum resultierenden Gemeinschaft verlangen. Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so führt dies zu einer Teilung durch Verkauf, also zu einer Teilungsversteigerung mit anschließender Aufteilung des erzielten Erlöses.