Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Ratgeber Anwalt und Kosten
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:36 Uhr
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Ratgeber Anwalt und Kosten


Soll ich einen Anwalt beauftragen und welche Kosten kommen auf mich zu? Ausführliche Informationen zu diesen Fragen bieten unsere Ratgeber.

 

Gleichwohl können diese Informationen nur einen ersten Einblick verschaffen, nicht jedoch die individuelle Beratung in Ihrem Fall ersetzen.

 

Ratgeber Anwaltskosten - Teil 1

Ratgeber Anwaltskosten - Teil 2

Ratgeber Zum Anwalt oder nicht?

 

Unsere Leistungen haben ihren Preis und uns ist selbstverständlich bekannt, dass eine große Zahl an Kollegen unter den gesetzlichen Gebühren oder jedenfalls zu niedrigeren Kosten Mandate bearbeiten will. Wir bitten für unsere Kanzlei jedoch um Verständnis, dass die Mandatsübernahme auch davon abhängig gemacht wird, dass eine aus unserer Sicht angemessene Vergütung vereinbart wird.

 

Bei der Annahme des Mandats, also beim ersten Kontakt, werden die voraussichtlichen Kosten und die Abrechnungsmodalitäten erörtert. Wir schlagen Ihnen für Ihren Fall und das betroffene Rechtsgebiet individuelle Honorarlösungen vor, die grundsätzlich mit unserer Honorarvereinbarung oder Stundensatzvereinbarung festgelegt werden.

 

Natürlich wird berücksichtigt, dass Dritte in bestimmten Fällen für unsere Kosten einzustehen haben. Solange und soweit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bewilligt wird, erfolgt die Abrechnung gegenüber der Staatskasse; bei Pflichtverteidigungen ist stets noch im gesetzlich zulässigen Rahmen mit selbst zu tragenden zusätzlichen Kosten zu rechnen. Als Service versteht sich die Klärung der Kostenübernahme und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, die allerdings in bestimmten Bereichen nicht oder nur eingeschränkt eintrittspflichtig ist. Auch der (Prozess-) Gegner kann zur Kostenübernahme verpflichtet sein.

 

Ausnahmslos gilt, dass der Mandant als Auftraggeber für die gesetzliche und vereinbarte Vergütung aufzukommen hat, soweit nicht Dritte (Staatskasse, Versicherung, Gegner) zur Erstattung verpflichtet sind.

 

Gerne stehen wir Ihnen per eMail oder telefonisch für Ihre Fragen zu den Kosten unverbindlich zur Verfügung.