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| Recht / Verkehrsrecht / Bußgeldsachen / Punkteabbau | ||||||
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PunkteabbauEs kann sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid allein deshalb einzulegen, um einen Punkteabbau zu erreichen. Dies ist dann angezeigt, wenn bestimmte Punktegrenzen erreicht werden. Mit dem Punkteabbau darf nicht solange gewartet werden, bis ein Seminar angeordnet wird gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG, weil dann ein Punkteabzug nicht erfolgt.
Bei Erreichen oder Überschreiten der 18-Punkte-Grenze wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Um die Fahrerlaubnis zurück zu erlangen, wird in der Regel eine MPU zu absolvieren sein.
Allerdings ist zu beachten, dass die Fahrerlaubnisbehörde vor der Verhängung von Maßnahmen gegen den Betroffenen Hinweispflichten hat. Ein Verstoß führt dazu, dass der Betroffene günstiger zu stellen ist, als dies der Punktestand grundsätzlich zulassen würde. Teilweise ist der Punktestand des Betroffenen tatsächlich zu reduzieren. |
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