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| Recht / Familienrecht / Reformen im Familienrecht / Patientenverfügung | ||||||
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Bundestag beschließt drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz zur PatientenverfügungNach jahrelangem Streit hat der Bundestag am 18.06.2009 eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Anknüpfend an die schon bisher geltende und durch richterliche Rechtsfortbildungen geprägte Rechtslage, haben Patientenverfügungen in Deutschland künftig eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Die Vormundschaftsgerichte sollen nur im sogenannten Konfliktfall zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter eingeschaltet werden.
Begründet wird der neue Gesetzesentwurf mit dem in der Verfassung verbrieften Recht auf Selbstbestimmung.
Der Bundestag hat nun entschieden:
Die Patientenverfügung, die schriftlich abgefasst sein muss, soll immer und in jeder Krankheitsphase solange verbindlich sein, wie sich der Patient dazu nicht nachweisbar anders geäußert hat. Liegt keine Patientenverfügung vor oder scheitert es an der Validität einer schriftlichen Patientenverfügung, so ist der mutmaßliche Wille des Patienten zu ermitteln. Ärzte und Betreuer sollen den Willen des Kranken gemeinsam auslegen, nur im Streitfall entscheidet ein Gericht.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die mit Hilfe des Gesetzes erhoffte Rechtssicherheit für die Patienten gewährleistet, insbesondere aber die Unsicherheiten auf Ärzteseite beseitigt werden können. |
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