Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Hauptfall der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Arbeitnehmerlohn. So ist grundsätzlich jede Leistung des Arbeitgebers zu versteuern. Jeder Arbeitslohn ist also steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss davon Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.
Arbeitslohn umfasst allgemein gesagt alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer in Geld oder Geldeswert aus einem Dienstverhältnis zufließen. Daher gehören vor allem zum Arbeitslohn:
 | Das monatliche Bruttogehalt, einschließlich eventueller Zuschläge
|  | Versorgungsbezüge
|  | Vermögenswirksame Leistungen
|  | Einmalige Zahlungen, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Abfindungen
|  | Sachbezüge, zum Beispiel Nutzung eines Dienstwagens |
Auf der anderen Seite gibt es auch steuerbegünstige und steuerfreie Einnahmen des Arbeitnehmers, wie beispielsweise überlassene typische Berufskleidung. 
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