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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Nichtselbständige Arbeit
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:33 Uhr
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit


Hauptfall der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Arbeitnehmerlohn. So ist grundsätzlich jede Leistung des Arbeitgebers zu versteuern. Jeder Arbeitslohn ist also steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss davon Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

 

Arbeitslohn umfasst allgemein gesagt alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer in Geld oder Geldeswert aus einem Dienstverhältnis zufließen. Daher gehören vor allem zum Arbeitslohn:

 

Das monatliche Bruttogehalt, einschließlich eventueller Zuschläge

Versorgungsbezüge

Vermögenswirksame Leistungen

Einmalige Zahlungen, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Abfindungen

Sachbezüge, zum Beispiel Nutzung eines Dienstwagens

 

Auf der anderen Seite gibt es auch steuerbegünstige und steuerfreie Einnahmen des Arbeitnehmers, wie beispielsweise überlassene typische Berufskleidung.