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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:29 Uhr
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Modifizierte Zugewinngemeinschaft


In der Regel leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzliche Ausgestaltung kann aber oft nachteilig für den Unternehmer, das Unternehmen und daran beteiligte Dritte sein.

 

Die durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Güterstände stellen meist keinen angemessenen Ausgleich zwischen den schützenswerten Interessen des am Unternehmen nicht beteiligten Ehegatten auf der einen Seite und denjenigen des Unternehmers auf der anderen Seite her.

 

Das Problem ist also, einen Mittelweg zwischen der strikten Gütertrennung und dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu finden.

 

Von besonderer Bedeutung ist daher die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei handelt es sich nicht um einen eigenen Güterstand. Vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird nur ehevertraglich abgewichen, um den Erfordernissen des Einzelfalles gerecht zu werden.