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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Maßregeln
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:27 Uhr
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Maßregeln der Besserung und Sicherung


Maßregeln der Besserung und Sicherung sind neben der Strafe zugelassene Maßnahmen, die der Besserung des Täters und der Sicherung der Allgemeinheit dienen.

 

Die Maßregeln sind keine Strafen und setzen daher kein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.

 

Sie können neben einer Strafe oder auch einzeln verhängt werden.

 

Bei der Verhängung muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Maßregel in Bezug auf die Gefährlichkeit des Täters und die Bedeutung der Straftaten beachtet werden.

 

Folgende Maßregeln sind zugelassen:

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

Unterbringung in einer Erziehungsanstalt,

Sicherungsverwahrung,

Führungsaufsicht,

Entziehung der Fahrerlaubnis,

Berufsverbot.