Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Land- und Forstwirtschaft
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:24 Uhr
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft


Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (LuF) handelt es sich um Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Tierzucht und Tierhaltung bis zu einer bestimmten Größe, sowie sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

 

Der Gewinn aus LuF kann unterschiedlich ermittelt werden:

 

Betriebsvermögensvergleich, wenn der Jahresumsatz 500.000 EUR überschreitet, die selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen einen Wirtschaftswert über 25.000 EUR haben oder ein Gewinn aus LuF von mehr als 50.000 EUR im Kalenderjahr vorliegt

Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden

Einnahme-Überschuss-Rechnung, sofern keine Buchführungspflicht besteht und auch die Voraussetzungen für die Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen nicht erfüllt sind.