Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (LuF) handelt es sich um Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Tierzucht und Tierhaltung bis zu einer bestimmten Größe, sowie sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Der Gewinn aus LuF kann unterschiedlich ermittelt werden:
 | Betriebsvermögensvergleich, wenn der Jahresumsatz 500.000 EUR überschreitet, die selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen einen Wirtschaftswert über 25.000 EUR haben oder ein Gewinn aus LuF von mehr als 50.000 EUR im Kalenderjahr vorliegt
|  | Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden
|  | Einnahme-Überschuss-Rechnung, sofern keine Buchführungspflicht besteht und auch die Voraussetzungen für die Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen nicht erfüllt sind. |

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