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| Steuern / Einkommensteuer / Kapitalvermögen / Halbeinkünfteverfahren | ||||||
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HalbeinkünfteverfahrenDas Halbeinkünfteverfahren wurde 2009 durch die Abgeltungsteuer abgelöst.
Wichtigster Punkt im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens ist, dass Dividenden, die natürliche Personen oder Personengesellschaften von einer Kapitalgesellschaft beziehen zur Hälfte steuerfrei sind. Diese Steuerfreiheit besteht unabhängig davon, ob die Anteile sich im Betriebs- oder im Privatvermögen befinden.
Soweit Werbungskosten oder Betriebsausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den zur Hälfte steuerfreien Einnahmen stehen, dürfen diese auch nur zur Hälfte bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. |
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