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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Gütertrennung
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Freitag, 18. Mai 2012 | 10:06 Uhr
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Gütertrennung


Die Gütertrennung ist eine Form des ehelichen Güterstands, bei der die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt bleiben.

 

Jeder Ehegatte ist hinsichtlich seines Vermögens unbeschränkt verfügungsbefugt.

 

Die Vereinbarung einer Gütertrennung muss notariell beurkundet werden.

 

Ein Vermögensausgleich findet güterrechtlich nicht statt. Allerdings können im Einzelfall Ausgleichsansprüche auf anderer Rechtsgrundlage, z.B. wenn eine sogenannte Ehegatteninnengesellschaft vorliegt, gegeben sein.