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| Recht / Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht / Fahrlässige Körperverletzung | ||||||
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Fahrlässige Körperverletzung - § 229 StGBDer Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung wird insbesondere bei Verkehrsunfällen relevant.
Sollte es im Rahmen eines Verkehrsunfalls zu einem Personenschaden kommen, wird die Straftat nach Antragstellung gemäß § 230 StGB von der Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen gemäß Punkt 3.2 der Anlage 13 zu § 40 FeV 5 Punkte in der sog. Verkehrssünderdatei. |
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