| Freitag, 18. Mai 2012 | 09:49 Uhr | Startseite | Kontakt | Impressum | |||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||
| Recht / Strafrecht / Jugendstrafverfahren / Ermittlungsverfahren | ||||||
© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg |
ErmittlungsverfahrenDas Ermittlungsverfahren ist parallel zum Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene ausgestaltet, wobei die Ermittlungen ein sog. Jugendstaatsanwalt führt, der erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein soll, §§ 36, 37 JGG. Dem Jugendstaatsanwalt stehen bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, das Strafverfahren ohne eine Verurteilung abzuschließen. Bereits in diesem Verfahrensstadium kann durch die Staatsanwaltschaft im Falle kleinerer Kriminalität von den sog. Diversionsmöglichkeiten der § 45 JGG Gebrauch gemacht werden, wenn der Tatnachweis voraussichtlich zu führen ist.
Allerdings ist bei den Befugnissen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu beachten, dass bestimmte Eingriffe wie z.B. die freiwillige Speichelprobe zur DNA-Identifizierung nicht ohne Weiteres möglich sind. |
![]() Seite weiterempfehlen
Haben Sie noch Fragen? |
||||
Seitenanfang |
||||||