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| Recht / Strafrecht / Ermittlungsverfahren | ||||||||||||||||||||
© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg |
ErmittlungsverfahrenDie Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahrens", das bedeutet ihr obliegt dessen Leitung. Die Staatsanwaltschaft beendet das Ermittlungsverfahren entweder durch die:
Die Staatsanwaltschaft hat während des Ermittlungsverfahrens umfangreiche Kompetenzen, wie beispielsweise:
Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt bei hinreichendem Tatverdacht die Anklageerhebung zum Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) oder das Landgericht (Große Strafkammer oder Schwurgericht). |
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