Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
Prüfeninger Straße 62
93049 Regensburg
  Tel.: (09 41) 9 20 69-0
Fax: (09 41) 9 20 69-20
www.t-anwaelte.de

Druckansicht des Inhalts der Seite
Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Einstellung des Verfahrens
http://www.t-anwaelte.de/index.php?id=138
Freitag, 18. Mai 2012 | 09:43 Uhr
  diese Seite jetzt drucken...
zurück zur Normalansicht...

Einstellung des Verfahrens


Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft

 

Anklage erheben,

einen Strafbefehl erlassen

oder aber auch das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus Rechtsgründen, wie z.B. Verjährung einstellen.

 

Einstellung bedeutet, dass die Tat strafrechtlich nicht weiter verfolgt wird.

 

Von der Einstellung wird der Beschuldigte nur dann in Kenntnis gesetzt, wenn er als solcher vernommen worden ist, gegen ihn Haftbefehl ergangen ist oder wenn er um Bescheid gebeten hat oder ein berechtigtes Interesse daran hat.

 

Eine Begründung braucht der Bescheid nicht zu enthalten.

 

Dagegen werden dem Anzeigenden außer der Einstellung auch die Gründe hierfür mitgeteilt. Ist der Anzeigende auch der durch die Straftat Verletzte, so ist er über sein Recht zur Beschwerde gegen die Einstellung zu belehren.