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Düsseldorfer Tabelle 2011Die ab 01.01.2011 geltende Unterhaltstabelle wurde auf einer Pressekonferenz des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 30.11.2010 vorgestellt und erläutert.
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Änderung war vor allem erforderlich, weil der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt, angepasst werden musste.
Die Bedarfssätze der Kinder bleiben grundsätzlich unverändert. Eine Ausnahme bildet der Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand: 670 € statt bislang 640 €.
Erhöht wurde der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (§ 1603 II BGB) von bisher 900 € auf nunmehr 950 €.
Auch der angemessene Selbstbehalt gegenüber Ehegattten und nichtehelichen Müttern beträgt nunmehr 1.050 € statt den bisher maßgeblichen 1.000 €; gegenüber volljährigen Kindern sind jetzt 1.150 € statt 1.100 € maßgeblich.
Auch der Selbstbehalt gegenüber Eltern und Großeltern wurde angepasst: 1.500 € statt 1.400 €.
Durch die Erhöhung der Selbstbehalte wird die Anzahl der Mangelfälle zunehmen.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2011 mit den sich ergebenden Zahlbeträgen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen.
Bitte Beachten Sie auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, insbesondere auch zur Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt.
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