Mittwoch, 22. Februar 2012 | 20:08 Uhr   Startseite | Kontakt | Impressum  
Fachanwalt für Familienrecht Regensburg links Erbrecht Fachanwalt Regensburg mitte Regensburg Fachanwalt bildzentral Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Erbrecht Regensburg rechts
    Recht / Familienrecht / Reformen im Familienrecht / Unterhaltsrecht / Düsseldorfer Tabelle 2011  
       
Kanzlei
Anwälte
Recht
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Familienrecht
Reformen im Familienrecht
Unterhaltsrecht
Düsseldorfer Tabelle 2012
Düsseldorfer Tabelle 2011
Düsseldorfer Tabelle 2010
Düsseldorfer Tabelle 2009
Düsseldorfer Tabelle 2008
Süddt. Leitlinien 2012
Süddt. Leitlinien 2011
Tabellen / Leitlinien
Güterrecht
Dt.-frz. Wahlgüterstand
Versorgungsausgleich
Verfahrensrecht
Patientenverfügung
Rechtsprechung
Ratgeber Scheidung / Ehevertrag
Scheidung
Scheidung Online
Einkommensteuer
Versorgungsausgleich
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Unterhalt nach § 1615l BGB
Elternunterhalt
Güterrecht
Unternehmer und Güterrecht
Vermögensauseinandersetzung
Ehe und Schulden
Scheidungsvereinbarungen
Sorgerecht
Umgangsrecht
Kindschaftssachen
Adoption
Ehewohnung
Hausrat
Lebensgemeinschaft
Lebenspartnerschaft
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Grundstücksrecht
Kapitalanlagerecht
Medizinrecht
Mietrecht
Sanierungsberatung
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Steuern
Inkasso
Videobeiträge
Seitenübersicht
Suche
Webakte

© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg
 

Düsseldorfer Tabelle 2011


Die ab 01.01.2011 geltende Unterhaltstabelle wurde auf einer Pressekonferenz des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 30.11.2010  vorgestellt und erläutert.

 

In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Änderung war vor allem erforderlich, weil der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt, angepasst werden musste.

 

Die Bedarfssätze der Kinder bleiben grundsätzlich unverändert. Eine Ausnahme bildet der Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand:  670 € statt bislang 640 €.

 

Erhöht wurde der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (§ 1603 II BGB) von bisher 900 € auf nunmehr 950 €.

 

Auch der angemessene Selbstbehalt gegenüber Ehegattten und nichtehelichen Müttern beträgt nunmehr 1.050 € statt den bisher maßgeblichen 1.000 €; gegenüber volljährigen Kindern sind jetzt 1.150 € statt 1.100 € maßgeblich.

 

Auch der Selbstbehalt gegenüber Eltern und Großeltern wurde angepasst: 1.500 € statt 1.400 €.

 

Durch die Erhöhung der Selbstbehalte wird die Anzahl der Mangelfälle zunehmen.

 

DT 2011 

 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2011 mit den sich ergebenden Zahlbeträgen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen.

 

Bitte Beachten Sie auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, insbesondere auch zur Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt.

 

Zum Betrachten und Ausdrucken der Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.


  Regensburg Rechtsanwalt Familienrecht Erbrecht Regensburg bild1


Seite weiterempfehlen   
Haben Sie noch Fragen?   
Seitenanfang