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Düsseldorfer Tabelle 2010


Der Kinderfreibetrag, der die Anknüpfungsgröße für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612 a BGB darstellt, erhöht sich von 1.932 Euro auf 2.184 Euro. Daraus errechnen sich die 2010 geltenden neuen Mindestunterhaltssätze. Diese betragen in der ersten Altersstufe 317 Euro, in der zweiten 364 Euro und in der dritten Altersstufe 426 Euro.

 

Zeitgleich ist das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte auf 190 Euro und für jedes weitere Kind auf 215 Euro gestiegen. Dies hat zur Folge, dass sich die Zahlbeträge des Kindesunterhalts ebenfalls verändern. Die errechnen sich gemäß § 1612b BGB nach Abzug des hälftigen oder unter Umständen, insbesondere bei Volljährigen, auch des vollen Kindergeldes von den Bedarfsbeträgen.

 

DT 2010 

 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2010 mit den sich unter Berücksichtigung der Kindergelderhöhung ergebenden Zahlbeträgen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen.

 

Bitte Beachten Sie auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, insbesondere auch zur Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt.

 

Zum Betrachten und Ausdrucken der Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.


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