| Dienstag, 7. Februar 2012 | 18:20 Uhr | Startseite | Kontakt | Impressum | |||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||
| Recht / Familienrecht / Reformen im Familienrecht / Unterhaltsrecht / Düsseldorfer Tabelle 2009 | ||||||
© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg |
Düsseldorfer Tabelle 2009Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2009 bekannt gegeben. Die von den Familiengerichten in der Regel bei der Festlegung des zu zahlenden Unterhalts als Richtschnur herangezogenen Beträge mussten angepasst werden, da zum Jahreswechsel das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge durch das Familienleistungsgesetz angehoben wurden. Auf Grundlage des gestiegenen Kinderfreibetrags verändert sich der Unterhalt für Kinder.
Somit erhalten jetzt Kinder ab dem zwölften Lebensjahr mehr Unterhalt. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Botschaft kann jedoch einen steuerlichen Nachteil nach sich ziehen. Das liegt daran, dass der Unterhalt an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Gatten bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist, die Zahlung an den Nachwuchs hingegen nicht.
Über das so genannte Realsplitting kann der Leistende bis zu 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgabe ansetzen und damit entsprechend seine Steuerlast mindern. Dieser Einspareffekt vermindert sich dann in vielen Fällen ab dem Steuerbescheid 2009, nur weil dem Kind mehr Unterhalt zusteht.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Bitte Beachten Sie auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, insbesondere auch zur Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt.
Zum Betrachten und Ausdrucken der Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können. |
![]() Seite weiterempfehlen
Haben Sie noch Fragen? |
||||
Seitenanfang |
||||||