Samstag, 11. September 2010 | 03:54 Uhr   Startseite | Kontakt | Impressum  
Fachanwalt für Familienrecht Regensburg links Erbrecht Fachanwalt Regensburg mitte Regensburg Fachanwalt bildzentral Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Erbrecht Regensburg rechts
    Recht / Familienrecht  
       
Kanzlei
Anwälte
Recht
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Familienrecht
Reformen im Familienrecht
Rechtsprechung
Ratgeber Scheidung / Ehevertrag
Scheidung
Scheidung Online
Einkommensteuer
Versorgungsausgleich
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Unterhalt nach § 1615l BGB
Elternunterhalt
Güterrecht
Unternehmer und Güterrecht
Vermögensauseinandersetzung
Scheidungsvereinbarungen
Sorgerecht
Umgangsrecht
Kindschaftssachen
Adoption
Ehewohnung
Hausrat
Lebensgemeinschaft
Lebenspartnerschaft
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Grundstücksrecht
Kapitalanlagerecht
Medizinrecht
Mietrecht
Sanierungsberatung
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Steuern
Inkasso
Videobeiträge
Seitenübersicht
Suche

© Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg
 

Kinderwohl: Betreuungs-Wechselmodell setzt kooperative Eltern voraus

Montag, 25. Januar 2010

Kategorie: Rechtsprechung, Familienrecht

Oberlandesgericht Koblenz

Beschluss vom 12.01.2010, 11 UF 251/09


Ein so genanntes Betreuungs-Wechselmodell, bei dem die Kinder getrennt lebender Eltern abwechselnd bei dem einen und dem anderen Elternteil leben, setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Das Modell sei mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet werde und keine Stabilität erfahren könne.

 

In dem zugrunde liegenden Fall leben die Eltern zweier Kinder im Kindergarten- beziehungsweise Grundschulalter seit Oktober 2008 getrennt. Ein Scheidungsverfahren läuft. Die Eltern verfuhren seither nach einem Betreuungs-Wechselmodell, nach dem die Kinder jeweils im Wechsel mehrere Tage bei der Mutter und mehrere Tage beim Vater wohnten. Mittlerweile meint die Mutter, diese Umgangsregelung habe sich nicht bewährt. Die Kinder seien durch den permanenten Wechsel stark belastet und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Sie begehrt ein Umgangsmodell mit einem Aufenthaltsschwerpunkt der Kinder bei ihr.

 

Das OLG gab ihr Recht. Die Fortsetzung des Wechselmodells entspreche nicht (mehr) dem Wohl der Kinder. Den Vorteilen eines Wechselmodells stünden erhebliche Nachteile für die Kinder gegenüber. Die mit dem regelmäßigen Wechsel verbundenen Belastungen erforderten ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und der Kinder. Das Betreuungs-Wechselmodell setze deshalb die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Widerstand eines Elternteils könne dieses Modell nicht funktionieren.

 

Die Grundvoraussetzungen für den Betreuungs-Wechsel seien hier nicht erfüllt. Das Wechselmodell habe für die Kinder mit sich gebracht, dass für sie ein Lebensmittelpunkt fehle. Sie seien besonderen Belastungen ausgesetzt. Zwischen den Eltern bestehe ein hohes Konfliktpotential. Eine reibungslose Kommunikation und Verständigung über die Belange der Kinder sei zwischen ihnen nicht möglich. Die Kindesmutter wolle an dem Wechselmodell nicht mehr festhalten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies rechtsmissbräuchlich und aus eigennützigen Motiven erfolge.

 

Dem Wohl der Kinder entspreche hier eine Umgangsregelung, bei der die Kinder, ausgehend von einem Lebensmittelpunkt bei der Mutter, den Vater regelmäßig und häufig sähen, so das OLG abschließend.


« zurück



addthis.comask.combackflipblinkbitsblinklistblogmarksbluedot.usco.mmentsconnoteadel.icio.usde.lirio.usdigg.comFark.comFeed me links!FolkdFurlgoogle.comhype it!LinkaGoGoLinkaARENAlive.comMa.gnoliaMister WongMyLink.denetscapenetvouznewsvine.comoneviewRawSugarRedditscuttleshadowsSimpySmarkingSpurlstumbleupon.comTailRankTagThatTechnoratiWebnewsWinkWistsYahooMyWebYiggIt

  Regensburg Rechtsanwalt Familienrecht Erbrecht Regensburg bild1


Seite weiterempfehlen
Haben Sie noch Fragen? 
Seitenanfang