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| Recht / Baurecht | ||||||
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BaurechtBaurecht bezeichnet je nach Kontext die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, wobei üblicherweise unterschieden wird zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht. Privates BaurechtPrivates BaurechtPrivates Baurecht bezeichnet zivilrechtliche Normen, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln. Unter privates Baurecht werden zudem die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer eingeordnet. Öffentliches BaurechtÖffentliches BaurechtHierunter sind jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen zu fassen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln und dem Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften. Während das Bauplanungsrecht Bundessache ist, liegt das Bauordnungsrecht in der Hand der Länder. Ein gesondertes Portal mit umfangreichen Information zu den relevanten Bereichen im Baurecht finden Sie hier. In diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen Rechtsanwalt Markus Rebl sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Tord Leichsenring zur Verfügung. |
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