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Treutler | Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg: Änderungskündigung
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Freitag, 18. Mai 2012 | 09:07 Uhr
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Änderungskündigung


Von einer Änderungskündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung ein Vertragsangebot verbindet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

 

Eine Änderungskündigung kann verschiedene Formen haben. Möglich ist die Kündigung unter der Bedingung, dass den Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt wird. Die unbedingte Kündigung kann aber auch verbunden sein mit dem Angebot eines neuen Vertrages, der dann die geänderten Arbeitsbedingungen enthält.

 

Der Arbeitnehmer kann dann Kündigungsschutzklage erheben oder nur gegen die Änderung der Arbeitsbedingungen vorgehen. In letzterem Fall muss er das Angebot des Arbeitgebers innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, und er muss sodann innerhalb der Dreiwochenfrist die Klage auf Feststellung erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass der Arbeitnehmer nicht seinen Arbeitsplatz verliert, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitgeber im Recht ist.